Corona-Regeln ab 28. Mai 2021

Rudern – erst testen, dann ins Mannschaftsboot

Bedingung für die Altersgruppe Ü19 :
• Vorzeigen eines offiziellen negativen Schnelltestes*, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
• Vorzeigen des Impfpasses und / oder des Genesenennachweises
• das Tragen von Masken auf und vom Bootsplatz bis zum Steg

*vollständig Geimpfte und Genesene benötigen keinen Negativnachweis, doch zur Dokumentation muss einmal der Impfausweis und / oder Genesenennachweis vorgelegt werden.

Bitte beachten: Rudern gilt als Kontaktsportart.

Benutzung Bootshaus:
Die Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen, lediglich die Toiletten sind zur Benutzung freigegeben. 
Wir bitten alle Ruderer, folgende Hygieneregeln zu beachten:
• Haltet weiterhin die Mindestabstände ein
• Tragt vom Eintreffen am Bootshaus bis zum Ablegen bitte eine Maske. Diese darf im Boot abgesetzt werden
• Wascht vor allem die Griffe der Skulls nach dem Rudern sorgsam ab
• Bitte kommt bereits umgezogen zum Bootshaus
Vollständig Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei BiontechModerna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
Genesene:
Nachweis über ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener.
Der Vorstand