Jugendschutz in der RTGW
Der Kinder- und Jugendschutz ist ein Thema, welches vor allem in den letzten Jahren in den Medien immer präsenter wurde. Immer wieder wird von Fällen des unsachgemäßen Umgangs mit Schutzbefohlenen berichtet. Diese Fälle erstrecken sich über viele verschiedene Bereiche der Gesellschaft und machen auch vor den Sportvereinen nicht halt.
Der Vorstand der Ruderabteilung der RTGW nimmt dieses Thema sehr ernst und hat verschiedene Vorkehrungen getroffen.
Führungszeugnisse von Trainern, Übungsleitern und allen Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu tun haben.
Alle Trainer und Personen, die in der RA der RTGW regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre zu tun haben, sind verpflichtet, dem Vereinsvorstand ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Nur wer dieses Dokument vorgelegt hat und wenn dieses bedenkenlos ist, darf Kinder und Jugendliche dieser Altersklassen trainieren oder betreuen.Das erweitere Führungszeugnis kann mit einem Schreiben des Vereins kostenlos bei der Stadt beantragt werden. Die Besonderheit an einem erweiterten Führungszeugnis ist, dass dieses auch sexuelle Straftaten und Verfahren ausweist, welche unter einem Strafmaß von 30 Tagessätzen liegen. Das heißt, dass auch kleine Auffälligkeiten, die erfolgreich zur Anzeige gebracht wurden, aufgeführt sind. Außerdem werden die Einträge nicht wie üblich nach einer gewissen Zeit gelöscht.Die Führungszeugnisse müssen zudem alle 5 Jahre erneut beantragt und vorgelegt werden.
Verhaltenskodex im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Zusätzlich zum polizeilichen und erweiterten Führungszeugnis müssen alle Trainer und Betreuer von Kindern und Jugendlichen dem Verhaltenskodex der RA der RTGW zustimmen und diesen befolgen. Dieses ist ebenso wie das Führungszeugnis Voraussetzung für eine Tätigkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Wir unterstützen die Erklärung des LSB
Der Landessportbund hat eine Erklärung zum Kinder- und Jugendschutz abgegeben, der sich der Verein, vertreten durch den Vorstand, angeschlossen hat. Die Erklärung ist hier zu finden:
Ehrenerklärung Kinder- und Jugendschutz
Kinderschutzbeauftragter und Ansprechpartner
Die Ruderabteilung der RTG hat wegen der Brisanz dieses Themas eine Kinderschutzbeauftragte ernannt.
Dieses ist: Frau Imke Kohrt, E-Mail: kinderschutz@rudern-wesel.de