Hier lohnt es sich reinzuschauen!

Viele Aspekte spielen beim Rudern eine Rolle. Damit uns allen der schöne Sport Spaß macht, sollten einige Dinge beachtet werden. Sei es das besondere Material, welches wir benutzen oder Sicherheitsaspekte, die beim Wassersport generell beachtet werden sollten. Viel Spaß beim Stöbern.

Hier  Tipps für Steuer- und Obleute

pdf:  Sichtzeichen und Schallsignale der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

  • Sicherheit auf dem Wasser
    Rudern gilt grundsätzlich als ein sehr sicherer Sport. Dennoch sind wir nicht alleine unterwegs. Wir betreiben unseren Sport u.a. auf Wasserstraßen, wie dem Rhein – der größten Europas –, auf Yachthäfen und Seen. Dabei ist nicht nur auf den sorgsamenUmgang mit der Natur zu achten, sondern auf Begegnungen mit anderen Wassersportlern und vor allem der Berufsschifffahrt. Der Rheinabschnitt vor unserer Tür ist der dichtbefahrendste Teil des Rheines. Die Strömung ist enorm, die Schubschiffe sind die größten. Bei Hochwasser nimmt der Rhein an manchen Stellen Breiten von weit über zwei Kilometern an.
    Daher bedarf es bei Ausfahrten immer der sorgfältigen Vorbereitung und des ständigen Respekts vor der Natur, insbesondere den Wetter- und den Wasserbedingungen.

    Daher empfehlen wir jeder/m Ruderin/er die sorgfältige Lektüre der Sicherheitshinweise des DRV, die ihr unter folgenden Links zu finden sind:

    • www.rudern.de/sicherheit/
    • www.rudern.de/uploads/media/DRV-Sicherheitsrichtlinie.pdf
  • Kaltes Wasser

    Wie du deine Überlebenschance vergrößerst

    Einleitung
    Es ist klar, aber es muss gesagt werden – der wichtigste Rat ist: Wenn immer es möglich ist, Bleibe in deinem Boot! Das verlangt Vorausschau:

    • Versichere dich, dass dein Boot voll schwimmfähig und in Ordnung ist.
    • Kenne und beherrsche die örtlich gültigen Regeln zur Vermeidung von Kollisionen und die Navigationsregeln
    • Stelle sicher, dass du im Dunkeln passende Beleuchtung hast und trage weiße oder retroreflektierende Kleidung
    • Prüfe den neuesten Wetterbericht und den Zustand des Wassers vor der Abfahrt – und fahre nicht raus, wenn die Bedingungen ungünstig sind oder werden, während du auf dem Wasser bist.

    Wenn du all dies getan hast, kannst du glücklich das Beste hoffen… stelle aber sicher, dass du dich auch auf das Schlimmste vorbereitest. Merke: Wenn du erst einmal im kalten Wasser drin bist, ist dein Leben in Gefahr.

    Es gibt vieles, was du zur Vergrößerung deiner Überlebenschancen tun kannst. Aber zuerst musst du akzeptieren, dass es auch dir wirklich passieren kann – es wird nicht immer jemand anderes sein.

    Hintergrund
    „Aber ich kann doch schwimmen, reicht das nicht?“

    Augenscheinlich hilft es, wenn man schwimmen kann – wenigstens wegen des psychologischen Antriebes, den es gibt, wenn du dich im Wasser wiederfindest. Aber genau so viele Schwimmer wie Nichtschwimmer ertrinken in Situationen, in denen Schwimmen möglich ist. (z. B. UK Home Office 1981).

    Viele ertrinken auch in nächster Nähe zum rettenden Ufer. Im Vereinigten Königreich (UK) im Jahre 1977 geschahen 55 % der Ertrinkensfälle in offenem Wasser weniger als 3 m und 42 % weniger als 2 m von der Sicherheit entfernt (UK Home Office). Zwischen 1991 und 2001 waren in Kanada 41 % derjenigen, die bei einer Bootstour ertrunken sind, nicht mehr als 10 m vom Ufer entfernt. Und 22 % waren nur 10 – 15 m vom Ufer entfernt. (Quelle: Canadian Safe Boating Council / Smart risk survey)

    Deine Fähigkeit, in warmem Wasser zu schwimmen und dich über Wasser zu halten, sagt nichts über deine Schwimmfähigkeit in kaltem Wasser.

    Warum ist das so?
    Abgesehen von dem Einfluss von Wellen und Strömung wird deine Fähigkeit zu schwimmen oder dich über Wasser zu halten von mehreren Dingen beeinflusst, z. B. von dem Zustand, in dem du dich vor dem Eintauchen befindest, vom ‚trockenen Ertrinken‘, vom Kälteschock, vom Fehlschlagen deiner Schwimmbemühungen (Schwimmstörung), und von Unterkühlung. Diese können bis zu einem gewissen Grade beeinflusst oder gelindert werden – verschaffe dir das Wissen dazu und sei vorbereitet.

    Wie kalt ist kalt?
    Wassertemperaturen unter 26,5 °C haben einen negativen Einfluss auf die Überlebenschancen.

    • Binnengewässer sind allgemein kälter als das Meer.

    Die Temperaturen der meisten Binnengewässer in Deutschland übersteigen nur selten die 15°C Marke, meist liegen die Temperaturen deutlich niedriger.

    Die lebensbedrohliche Kälteschockreaktion beginnt bei Wassertemperaturen unter 25 °C und hat ein Maximum zwischen 10 und 15 °C.

    „Überlebensvorhersage-Kurven“, welche eine ungefähre Überlebenszeit abhängig von der Wassertemperatur zeigen, sind nur begrenzt brauchbar. Sie gehen von bestimmten Auskühlungsraten des Rumpfes aus. Allerdings können lokale Unterkühlungseffekte bereits fatale Folgen haben, noch bevor die Rumpftemperatur in lebensbedrohliche Bereiche sinkt. Zum Beispiel sind die Funktionen der Hände bereits bei Wassertemperaturen unter 15 °C stark eingeschränkt, was sich erschwerend auf die Selbstrettung auswirkt.

    Die FISA rät zu speziellen Vorsichtsmaßnahmen, z. B. dem Tragen einer Rettungsweste, wenn die Wassertemperatur 10 °C oder weniger ist.

    Wie soll ich mich körperlich und geistig aufs Überleben vorbereiten?

    1. Steig’ nicht ein, wenn du nicht 100 % gesund bist.
    Es ist dir vielleicht bewusst, dass du nicht gut rudern kannst, wenn du krank oder müde bist, oder du unter dem Einfluss von Alkohol oder „Erholungs“-Drogen stehst. Das heißt auch, daß es wahrscheinlicher ist, dass du in Schwierigkeiten kommst und du weniger fähig bist, damit umzugehen, wenn ‚es‘ passiert.

    Alkohol zum Beispiel beeinflusst nachteilig das Urteilsvermögen, die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, die Reaktionsgeschwindigkeit, die körperlichen Fähigkeiten und die Wahrnehmung der Umgebung. Er prädisponiert dich auch für eine Unterkühlung.

    Hunger und Austrocknen sind ebenfalls Feinde von klaren Gedanken und körperlicher Leistungsfähigkeit.

    Gib dir selbst also die besten Chancen. – Gehe nicht rudern, wenn du von irgendeiner dieser Bedingungen betroffen bist. Denke dran: Wenn du nicht gut funktionierst, dann könntest du auch deine Kameraden in Gefahr bringen. Wasser ist eine gefährliche Umgebung. Du brauchst alle deine Sinne für dich, wenn etwas falsch läuft.

    2. Schätze realistisch ein, was du kannst
    „Wie schwierig kann das schon sein? Wenn ich kentere, werde ich mein Boot aufrichten und wieder einsteigen – oder ans Ufer schwimmen. Wenn mein Boot sinkt, werde ich mich daran festhalten bis ich gerettet bin. Wenn ich dicht am Ufer bin, werde ich einfach dahin schwimmen – ein paar Meter schaffe ich. Es sind immer die Anderen, die in Schwierigkeiten geraten.“

    Es ist nur menschlich, diese Gedanken zu haben. Aber in kaltem Wasser sind diese Manöver viel schwieriger, als du dir das vorstellst.

    Ein Beispiel: Du hast vielleicht in einem warmen Schwimmbad Kenterübungen gemacht, aber Kentern in einem kalten Fluss oder See ist komplett anders. In der Kälte beschleunigt die Anstrengung beim Aufrichten des Bootes die Unterkühlung und reduziert maßgeblich deine Überlebenszeit. Wenn du das Boot aufgerichtet hast, wirst du durch eingeschränkte Greifkraft und Gliedersteifigkeit Schwierigkeiten haben, ins Boot zu klettern. Es könnte besser sein, wenn du dich auf das gekenterte Boot ziehst, um einen möglichst großen Teil deines Rumpfes aus dem Wasser zu bekommen und dann auf Hilfe zu warten.

    Lerne die Grundprinzipien in den fünf „Gefahren“-Abschnitten (s.u.), damit du in jeder gegebenen Situation abschätzen kannst, wie du am besten handeln solltest.

    3. Übungstechniken
    Wenn du noch nie probiert hast, in deiner Ruderkleidung zu schwimmen, hast du noch nicht erfasst, wie sehr das anders ist. Wenn du nicht weißt, was dich erwartet, triffst du falsche Entscheidungen darüber, was du tun sollst, wenn du unerwarteterweise im Wasser liegst.

    Mache Kenterübungen. Nutze die Möglichkeit, um zu üben, dich am Boot festzuhalten, damit du weißt, wie es sich anfühlt. Denke dran, ein schwimmfähiger Einer bietet viel mehr Auftrieb als ein nicht schwimmfähiger Achter, der vollgeschlagen gerade unter der Wasseroberfläche treibt.

    Übe auch, dich aufs Boot zu ziehen um deinen Rumpf soweit als möglich aus dem Wasser zu bekommen.

    Übe, aus dem Wasser auf den Beckenrand bzw. aufs Ufer zu kommen.

    4. Trage die richtige Ausrüstung/Bekleidung
    Das Problem beim Rudern ist, dass man warm wird und Bewegungsfreiheit braucht. Deswegen muss die Ausrüstung ein Kompromiss sein, der einerseits im Boot bequem ist und andererseits vor Wärmeverlust im Wasser schützt.

    Die ideale Bekleidung gibt es noch nicht, aber hier sind ein paar Hinweise:

    Mehrere Schichten leichter Bekleidung helfen, eine Schicht Wasser (und vielleicht auch etwas Luft) einzufangen, um den Wärmeverlust zu reduzieren.

    Eine Schicht atmungsaktiven, aber wasserdichten Stoffes ist viel effizienter für das Einfangen einer Schicht von Luft und Wasser.

    50 % des Wärmeverlustes findet über den Kopf statt. Eine wasserdichte Mütze, die man aus dem Kragen eines Kleidungsstückes mit einer Hand herausziehen kann, wäre nützlich. Wenn die Mütze hell ist und reflektiert, würde sie eventuellen Rettern helfen, dich im Wasser zu finden.

    Die Kleidung soll dicht anliegen um das Risiko zu verringern, dass du dich im Boot verhedderst. Eng anliegende Kleidung verringert auch den Widerstand, wenn du dich im Wasser fortbewegen musst.

    Mehrere Quellen schreiben, dass wollene Kleidung guten Kälteschutz bietet.

    Das Tragen einer Rettungsweste vergrößert eindeutig die Überlebenschancen, ist aber keine Garantie. Idealerweise sollte man so ein Hilfsmittel immer tragen. Einige schlagen vor, man solle Rettungs- oder Schwimmwesten im Boot oder im Trainerboot haben oder man solle sie verpackt hinten auf der Hüfte tragen – aber diese Varianten sind alle mangelhaft. Es ist sehr mühsam, eine

    Rettungs- oder Schwimmweste anzulegen, oder sie auch nur mit kalten, gefühllosen Händen in Position zu ziehen, besonders, wenn du vom Kälteschock betroffen bist.

    Das Tragen einer Rettungsweste hilft auf zwei Arten zum Überleben:

    Sie hilft, dein Gesicht aus dem Wasser zu halten um Wasserschlucken zu vermeiden – dennoch musst du in welligem Wasser daran denken, deinen Rücken zu den Wellen zu drehen.

    Sie ermöglicht dir, stillzuhalten und eine Körperhaltung einzunehmen, die den Wärmeverlust vermindert. Ohne Rettungsweste bist du gezwungen, Wasser zu treten oder zu schwimmen um dich über Wasser zu halten, wodurch sich deine Überlebenszeit halbiert.

    5. Plane deine eigene Rettung
    Nimm dir einen Moment Zeit vor jeder Ausfahrt um zu durchdenken, wie du gerettet werden oder dich selbst retten könntest, wenn du in diesem Moment ins Wasser fällst, aus diesem Boot, mit diesen Leuten und an diesem Ort. Wenn du schon ein geistiges Bild davon hast, was zu tun wäre, wenn es passiert, dann wirst du dich nach einem kurzen Panikmoment schnell sicherer fühlen – und das ist wesentlich um deine Überlebenschance zu vergrößern.

    Das ist ähnlich einer persönlichen „Risikoabschätzung“. Frage dich zum Beispiel, ob dieses Boot vollständig schwimmfähig und gut in Ordnung ist. Gibt es ein Trainerboot als Begleitung? Ist der Rest der Mannschaft sicherheitsbewusst? Wird jemand da sein um, wenn nötig, Hilfe herbeizurufen? Wie sehen die Ufer aus – kannst du da rausklettern? Ist es einfach zu kalt, um es an diesem Ort zu riskieren? Wenn du allein fährst (nicht empfohlen), weiß dann jemand, daß du auf dem Wasser bist und wann man dich zurückerwarten soll?

  • Gefahren des Eintauchens in kaltes Wasser

    … und wie man damit umgeht

    Trockenes Ertrinken
    (Möglich ab dem Moment des Eintauchens)

    a) Was ist das?

    Unglücklicherweise reagiert der Körper manchmal (in bis zu einem Fünftel aller Fälle) anders als bei einem Kälteschock (weiter unten beschrieben). Es kann einen plötzlichen Reflex geben bei dem der Luftweg durch einen Muskelspasmus geschlossen wird. Kein Wasser kann dann in die Lunge eindringen, aber Luft ebenso wenig.

    Man geht davon aus, dass dies ein automatischer Schockreflex ist, der ausgelöst wird, wenn kaltes Wasser in die Nase oder den Rachen eindringt. Es kann in dem Moment eintreten, in dem du auf das Wasser auftriffst.

    b) Wie kann ich es vermeiden?

    Trockenes Ertrinken ist wahrscheinlicher, wenn du mit den Fü.en voran ins Wasser fällst, wodurch Wasser in die Nase aufwärts eindringen kann. Es ist auch wahrscheinlicher, wenn du verkrampft und geistig unvorbereitet bist, d.h. wenn du es nicht erwartet hast, nass zu werden.

    Natürlich ist jeder Unfall unerwartet (obwohl meist vermeidbar), aber wenn du nicht gerade ins Wasser geworfen wirst (z. B. durch das Fangen eines Krebses), hast du üblicherweise einige Sekunden Vorwarnung, dass du reinfallen wirst. Nutze den Augenblick um geistig die Kontrolle zu übernehmen – du weißt, was zu tun ist, um die Überlebenschancen zu verbessern.

    Hole tief Luft, wenn möglich, und halte dir die Nase zu, halte deinen Mund geschlossen und lasse dich langsam ins Wasser rollen anstelle mit den Fü.en zuerst hineinzugehen. Vermeide, ins kalte Wasser zu springen.

    Wenn du erst im Wasser bist, achte darauf, dein Gesicht aus dem Wasser und deinen Rücken gegen die Wellen zu halten, wie in dem Abschnitt über den Kälteschock beschrieben. Damit vermeidest du, dass Spritzwasser in Nase und Rachen kommt.

    Kälteschock

    (größtes Risiko bei 1 – 5 Minuten nach dem Eintauchen)

    a) Was ist das?

    Kälteschock ist eine erhöhte respiratorische Reaktion auf das Eintauchen in kaltes Wasser. Zuerst gibt es einen unfreiwilligen Atemzug, welchem Hyperventilation (schnelles und ungeordnetes Atmen) folgt.

    Das wird üblicherweise von einem gewissen Grad an Orientierungslosigkeit begleitet, so dass du für wenige Augenblicke nicht sicher sein kannst, wo es nach oben geht, wo du dich relativ zum Boot befindest, wo das Ufer ist etc.

    Die Stärke der Effekte des Kälteschocks steigt mit sinkender Wassertemperatur, wobei das Maximum zwischen 10 und 15 °C liegt. Die Fähigkeit, den Atem anzuhalten, sinkt proportional mit der Wassertemperatur.

    Der Kälteschock dauert ungefähr ein bis drei Minuten.

    b) Wie werde ich damit fertig?

    Konzentriere dich während der ersten, äußerst kritischen Minuten darauf, nicht zu ertrinken! Es mag sich allzu simpel anhören, aber wenn du die Kälteschockreaktion erwartest und du Bescheid weißt, geht der Schock schnell vorbei. Dann hast du eine bessere Chance ihn zu überleben.

    Wenn der erste unfreiwillige Atemzug stattfindet und dein Gesicht noch unter Wasser ist, bekommst du Wasser anstelle von Luft in die Lunge. Wenn du in kabbeligem Wasser bist, deine Atmung unkontrolliert ist und du dich schlecht orientiert fühlst, dann könntest du Schwierigkeiten haben, das Atmen mit den Lücken zwischen den Wellen zu koordinieren.

    Um nicht zu ertrinken, musst du dich darauf konzentrieren, dein Gesicht aus dem Wasser zu halten. Drehe deinen Rücken zu den Wellen um Einatmen von Spritzwasser zu vermeiden und versuche dein Äußerstes um deine Atmung in den Griff zu bekommen. Erinnere dich daran, es wird bald vorbei gehen.

    Nachdem sich deine Atmung beruhigt hat, und du dich wieder orientieren kannst, wirst du Zeit haben, die Situation einzuschätzen und zu entscheiden, was du am besten für deine Rettung tun kannst.

    Schwimmstörung

    (Risiko steigt mit der Zeit, die du dich im Wasser befindest)

    a) Was ist das?

    Deine Fähigkeit zu schwimmen ist in kaltem Wasser reduziert. Je kälter das Wasser ist, desto mehr verschlechtert sich dein Schwimmen. Dieser Effekt tritt ein, lange bevor eine signifikante Abkühlung des Rumpfes stattfindet. Deswegen ist es keine Folge einer Unterkühlung des Rumpfes.

    Die Schwimmstöße werden kürzer und schneller – wodurch die Schwimmstöße weniger und weniger effektiv, dafür aber anstrengender, werden. Der Schwimmwinkel wird größer, d.h. dein Körper hängt aufrechter im Wasser. Damit wird die mit jedem Schwimmstoß erreichte Vorwärtsbewegung kleiner.

    Es wird schwieriger und schwieriger, die Glieder zu strecken und die Schwimmbewegungen zu koordinieren. Die Finger spreizen sich und beginnen, sich zu beugen.

    Man nimmt an, dass diese Effekte Folge der lokalen Abkühlung der Muskeln in den Gliedern sind. Das Tragen einer Rettungsweste verhindert nicht das Entstehen von Schwimmstörungen.

    b) Wie kann ich es vermeiden?

    Unglücklicherweise ist die einzige Antwort: Vermeide das Schwimmen in kaltem Wasser soweit du irgend kannst. Unterschiedliche Menschen werden von Schwimmstörungen in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Einige werden sehr schnell angegriffen und andere sind in der Lage, ordentliche Strecken zu schwimmen, bevor der Effekt eintritt. In einem Experiment schien der entscheidende

    Faktor die Dicke der Haut am Oberarm zu sein. Je mehr die Muskeln isoliert sind, desto wärmer und leistungsfähiger bleiben sie.

    Rettung durch Schwimmen sollte nur der letzte Ausweg sein.

    Unterkühlung

    (Häufigste Todesursache ab 30 Minuten aufwärts)

    a) Was ist das?

    Unterkühlung ist als Rumpftemperatur unter 35 °C definiert (normale Rumpftemperatur ist 37 °C). Der Körper verliert Wärme im Wasser 25- bis 30-mal schneller als an der Luft. Das Ausmaß des Wärmeverlustes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Temperaturunterschied – wie viel dein Körper wärmer ist verglichen mit dem Wasser;
    • Isolierung durch die Kleidung;
    • Dicke des Körperfettes – eingebaute Isolierung;
    • Verhältnis Körpermasse zu Oberfläche – je massiger du bist, desto besser hält sich die Wärme;
    • Ausmaß der Wasserbewegung – jedes bisschen an der Haut erwärmtes Wasser wird dauernd durch kälteres Wasser ersetzt;
    • Körperliche Anstrengung – Bewegung zieht warmes Blut aus dem Rumpf in die Muskeln der Extremitäten, wo der Wärmeverlust größer ist, Wassertreten oder Schwimmen vergrößert den Wärmeverlust ungefähr um 40 %;
    • Körperhaltung im Wasser – einige Körperteile verlieren Wärme schneller als andere, z. B. der Kopf (50 % des Wärmeverlustes), Hals, Achseln, Brust und Leistengegend;
    • Körperliche Fitness;
    • Ernährung vor dem Eintauchen.

    Die vorhersehbare Überlebenszeit für einen voll angezogenen, eine Schwimmweste tragenden Erwachsenen bei 5°C ist ungefähr eine Stunde und zwei Stunden bei 10 °C. Ein dünner Jugendlicher ohne Schwimmweste wird viel eher umkommen.

    Viele Menschen, die durch Eintauchen in kaltes Wasser sterben, sterben jedoch nicht durch Unterkühlung des Rumpfes. Viele sterben bevor dies vollständig eintreten konnte.

    Wenn die Rumpftemperatur sinkt, treten die ersten sichtbaren Effekte am Gehirn ein. Das Opfer wird verwirrt, ist unfähig sich an Dinge zu erinnern, wird schläfrig und schließlich bewusstlos. Zuerst wird der Herzschlag langsamer, aber dann wird der Herzmuskel empfindlich und es können gefährliche Rhythmusstörungen auftreten. Weniger Sauerstoff erreicht die Körpergewebe. Die Urinproduktion steigt und führt zu einem Verlust an Blutvolumen und einer Verdickung des Blutes. Der die Luftwege schützende Hustenreflex wird verschlimmert, so dass eine vergrößerte Gefahr entsteht, Wasser in die Lungen zu bekommen.

    Das Opfer kann auch noch an Unterkühlung sterben, nachdem es bereits aus dem Wasser gerettet wurde. Die Todesraten in diesem Stadium schwanken zwischen 20 und 80 %, je nach Alter, Fitness, Grad der Unterkühlung und der Qualität der medizinischen Behandlung.

    Bevor eine Unterkühlung des Rumpfes einsetzt, gibt es bereits Effekte lokaler Abkühlung der Glieder, mit denen man zu kämpfen hat. Dies reduziert die Greifkraft und die Handfertigkeit und es reduziert die Fähigkeit, mit den Fingern zu fühlen. Der Effekt kann sehr bald nach dem Eintauchen auftreten und kann zum Überleben notwendige Handlungen, wie das Festhalten am Boot, stark beeinträchtigen.

    b) Wie kann ich das Risiko verringern?

    Wenn du dich vom Kälteschock erholt hast und dich orientieren kannst, besteht die höchste Priorität darin, so schnell wie möglich so viel deines Körpers wie nur irgend möglich aus dem Wasser zu bekommen und dann deinen Kopf zu bedecken, der 50 % des Wärmeverlust des Körpers ausmacht.

    Du könntest dich auf dein (möglicherweise umgedrehtes) Boot oder jedes andere geeignete, nahe Objekt im Wasser ziehen. Wenn das nicht möglich ist, dann halte dich an irgendwas fest, was schwimmt und dir etwas Unterstützung geben kann. Das wird üblicherweise das Boot sein, wenn es nicht vollständig versunken oder vom Strom weggetragen ist.

    Wenn du nicht aus dem Wasser rauskommst, dann ist die nächste Prioritätsstufe, im Wasser so bewegungslos wie möglich zu bleiben und deinen Rücken zu den Wellen zu kehren, um das Einatmen von Wasser zu vermeiden.

    Wenn du eine Rettungsweste trägst, bist du eventuell in der Lage eine Position zur Verringerung des Wärmeverlustes anzunehmen, im Grunde die Position eines Fötus. Kreuze deine Arme über deine Brust, halte die Ellbogen nahe an deinen Seiten und ziehe dann die Knie zur Brust hoch. Das gibt zusätzlichen Schutz für die Körperstellen mit höherem Wärmeverlust, z. B. die Achseln, die Leistengegend und die Brust.

    Wenn mehrere Leute im Wasser sind, die alle Rettungswesten tragen, dann kann man durch Zusammendrängen Seite an Seite in einem Kreis weitere Körperwärme bewahren. Der Verwundbarste, d.i. der Kleinste und Dünnste kann in die Mitte des Kreises genommen werden, damit er von der Körperwärme der ihn Umgebenden profitiert.

    Wenn du keine Rettungsweste trägst, hast du keine Wahl als Wasser zu treten während du dich am Boot oder an anderem gerade verfügbarem festhältst. Das verringert die Überlebenszeit markant um bis zu 50 %.

    Jetzt wirst du eine Bestandsaufnahme machen und entscheiden müssen, wie weiter. Deine Entscheidung wird auf mehreren Faktoren gegründet sein, z. B. darauf, ob und wann mögliche Hilfe durch andere kommt, auf die Nähe zum Ufer, wie einfach es ist, aus dem Wasser aufs Ufer zu kommen, ob du in der Lage warst, dich auf das Boot oder ein anderes Objekt zu ziehen und darauf, ob irgendwelche Gefahren in der Nähe sind, z. B. ein Wehr oder ein ungeschützter Überlauf.

    Du musst jede unnötige Bewegung vermeiden. Verschwende beispielsweise keine Energie darauf, zu versuchen, das Boot aufzurichten, wenn du in der Lage bist, einfach auf das umgedrehte Boot zu klettern. Denke daran, unter Kältebedingungen wird die Anstrengung immens sein, kostbare Energie verbrauchen und den Wärmeverlust des Körpers vorantreiben. Wenn du Erfolg hattest, mußt du noch genug Energie übrig haben, um in das Boot zurückklettern zu können. Zu dem Zeitpunkt werden aber deine Hände, Arme und Beine gefühllos, steif und voller Schmerzen sein.

    Die Entscheidung zur Selbstrettung durch Schwimmen muss der letzte Ausweg sein, weil sie am wenigsten Aussicht auf Erfolg hat.

    Denke daran:
    • Ziehe dich aus dem Wasser soweit du irgend kannst oder halte dich an irgendetwas fest.
    • Kehre deinen Rücken gegen die Wellen.
    • Bedecke deinen Kopf.
    • Bleibe so bewegungslos wie möglich.
    • Nimm dir Zeit, den besten Weg zur Rettung auszudenken.

    Kollaps nach der Rettung

    (Gefahr bei oder kurz nach der Rettung)

    a) Was ist das?
    Unterkühlung erzeugt eine tiefgreifende Unterbrechung der normalen Körperfunktion und dies kehrt nicht in dem Moment zum Normalzustand zurück, in dem das Opfer aus dem kalten Wasser gerettet ist.

    Die Hämodynamik des Körpers ist geschädigt und es kann ein Flüssigkeitsverlust stattgefunden haben. Wenn ein Opfer für irgendeinen Zeitraum im Wasser war, kann es einen Kreislaufkollaps in dem Moment geben, wenn es aus dem Wasser geholt wird.

    Das Herz wird sehr anfällig für Rhythmusstörungen (Arhythmie). Sogar passive Bewegung kann eine fatale Arhythmie herbeiführen.

    Unangebrachte Erwärmung kann in der Öffnung der Blutgefäße in den Extremitäten resultieren und damit das wärmere Blut vom Rumpf wegziehen, dafür aber das kältere, stockende Blut aus den Extremitäten in den Körper zurück bringen. Dies wird einen weiteren Abfall der Körpertemperatur erzeugen, was sich als fatal herausstellen kann.

    b) Wie können wir die Gefahr verringern?
    Ein Opfer, welches für irgendeine Zeit im Wasser war, sollte in horizontaler Position aus dem Wasser gehoben werden um einen Kreislaufkollaps zu vermeiden.

    Das Opfer soll mit äußerster Vorsicht behandelt werden, um das Auftreten einer Herzarhythmie zuvermeiden. Das Opfer soll so bewegungslos wie möglich gehalten werden.

    Vermeide weiteren Wärmeverlust durch Bedecken mit Isolierdecken (oder improvisiere mit was auch immer verfügbar ist) und bringe das Opfer sorgsam in eine warme Umgebung. Sofortiger Transport ins Krankenhaus ist lebensnotwendig, weil die Behandlung einer Unterkühlung kompliziert ist.

    Opfer, die schlottern, aber bei Sinnen sind und keine anderen Anzeichen von Unterkühlung zeigen, sollten von der nassen Kleidung befreit, trocken eingepackt und in eine warme Umgebung gebracht werden. Sie sollen Bewegung vermeiden, bis sie völlig wiederhergestellt sind.

    Alle anderen Opfer sollen hingelegt werden, bewegungslos gehalten und eingepackt werden während man den Transport ins Krankenhaus zu einer vollständigen Untersuchung erwartet.

    Jane Blockley

    Ärztin

  • Checkliste für das Überleben in kaltem Wasser

    • Unternimm an erster Stelle alles, damit du nicht ins Wasser fällst.
    • Übe alle relevanten Techniken.
    • Lerne, wie das Eintauchen in kaltes Wasser die körperlichen und geistigen Fähigkeiten beeinflusst.
    • Steige nicht ins Boot, wenn du krank, müde, hungrig, durstig bist oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehst.
    • Ziehe dich passend an. Ziehe in Betracht, eine Rettungsweste anzulegen.
    • Prüfe die Umstände jeder Ausfahrt sorgfältig, um deine eigene Rettung zu planen und sei darauf vorbereitet, Vereinbarungen entsprechend anzupassen oder die Ausfahrt abzusagen, wenn die Gefahr zu groß ist.
    • Vermeide, alleine oder ohne Sicherung zu fahren.
    • Wenn du ins Wasser gezwungen wirst, versuche die Lage des Eintreffens zu kontrollieren um zu vermeiden, dass du Wasser in Nase oder Rachen bekommst.
    • Konzentriere dich während des Kälteschocks auf das bewusste Atmen und darauf, Mund und Nase aus dem Wasser zu halten.
    • Halte dich an irgendwas fest und versuche deinen Rumpf so weit wie möglich aus dem Wasser zu bekommen.
    • Bedecke deinen Kopf
    • Nimm dir die Zeit, in den gegebenen Umständen den besten Weg zur Rettung zu durchdenken.
    • Drehe deinen Rücken zu den Wellen.
    • Wenn du eine Rettungsweste trägst, versuche durch geeignete Haltung den Wärmeverlust zu minimieren.
    • Halte so still wie möglich. Vermeide unnötige Manöver.
    • Schwimme nur als letzten Ausweg und versuche irgendwas als Rettungsfloß zu benutzen.
    • Wenn sie aus dem Wasser raus sind, sollen sich von der Kälte angegriffene Opfer hinlegen, eingepackt werden und sich bewegungslos verhalten, während man den Transport ins Krankenhaus erwartet.

    Schlüsselbotschaften

    • Bleibe am Leben…
    • Halte dich aus kaltem Wasser raus
    • Kaltes Wasser tötet…
    • Bevor du rausfährst, überlege, wie du aus dem Wasser kommst.
    • Halte dich an irgendwas fest
    • Ziehe dich auf irgendwas rauf
    • Halte still, schwimme nicht
    • Halte dein Gesicht aus dem Wasser
    • Drehe deinen Rücken zu den Wellen
    • In kaltem Wasser geht nichts wie gewohnt
    • Du kannst nicht schwimmen, wenn du kalt und steif bist.
    • Du kannst nicht mit starren Händen greifen.

  • Bootshandling

    Ruderboote, Skulls, Riemen und sonstiges Material sind leicht gebaut und daher sehr empfindlich. Und damit werden erhebliche Werte bewegt! So kostet ein Wandervierer mit Steuermann ca. 14.000 Euro, ein Rennskiff ca. 8.000 Euro, ein Rennvierer ca. 18.000 Euro und ein Paar Skulls ca. 800 Euro. Daher bedürfen Boote und Material vor, während und nach dem Gebrauch besondere Aufmerksamkeit, Behandlung und Pflege. Denn nur durch sorgsamen Umgang erhalten wir uns Boote und Werte. So sollte auch jeder, der sich auf dem Bootsplatz, der Halle und auf dem Wasser aufhält, auch ein Auge auf seine Mitruderer halten. Das gilt vor allem für Anfänger und Kinder. Auch, wer sich als Einerfahrer im Verein bewegt, darf mal schnell Hand anlegen, wenn er sieht, dass irgendwer Schwierigkeiten beim Tragen oder Ablegen von Booten hat. Kindern fehlt nicht nur die Kraft, auch die Erfahrung.

  • Ruderordnung
    Die Ruderordnung kann auch hier heruntergeladen werden.

    Die Ruderordnung befindet sich in Überarbeitung und wird zeitnah ersetzt.

    R U D E R O R D N U N G

    der Ruderabteilung der Ruder- und Tennisgesellschaft Wesel 1907 e. V.
    (Stand 19.10.2015)

    Kameradschaft, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein sind unerlässliche Voraussetzungen für die Ausübung unseres Rudersports.

    Jedes Mitglied der RTGW muss bestrebt sein, durch seine Haltung und sein Auftreten das Ansehen der RTGW und des Rudersports zu fördern.

    Anlagen, Einrichtungen und Boote mit Zubehör sind Eigentum der Ruder- und Tennisgesellschaft Wesel 1907 e. V. bzw. des Förderverein Rudern e.V ..(Einzelheiten ergeben sich aus der Bestandsliste „Boote und Material“.)

    Zur Schonung dieser Werte und zur Verhinderung von Unfällen sind auf Beschluss des Vorstandes der Ruderabteilung vom 19.10.2015 nachstehende Punkte beim Ruderbetrieb zu befolgen:

    1. Gültigkeitsbereich
    Diese Ruderordnung gilt auf dem Rhein zwischen Stromkilometer 811 (Wesel-Büderich / Restaurant Wacht am Rhein) und Stromkilometer 823 (Wesel-Bislich / Restaurant Fährhaus).

    Für Gewässer außerhalb dieses Bereichs gilt zusätzlich der

    Anhang A: Wanderfahrten
    Anhang B: Rennrudern

    2. Rudererlaubnis und Lizenzen

    2.1 Rudern mit dem Gerät der RTGW darf nur, wer in der Namensliste „RTGW-Lizenzen“ aufgeführt ist. Die Lizenzen sind entweder im elektronischen Fahrtenbuch (eFa) oder per Aushang in der Bootshalle dokumentiert und geben Auskunft für alle Ruderberechtigten über den Status bzgl. Steuererlaubnis und Obmannlizenz.

    Zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen sind situationsbedingt möglich durch die Abteilungsvorstände, die verantwortlichen Ruderwarte und durch die von den Ruderwarten bestellten Vertreter.

    2.2 Jede Ruderin und jeder Ruderer, die / der am Ruderbetrieb der RTGW teilnimmt, muss ausdauernd schwimmen können. Sie / Er kennt die Möglichkeiten der Selbstrettung und kann diese im Notfall anwenden.

    Während der Wintersaison zwischen dem Abrudern und Anrudern und bei Hochwasser auf dem Rhein (ab Hochwassermarke 1: Pegel Wesel) ist das Tragen von Rettungswesten vorgeschrieben , wenn nicht dem Abteilungsvorstand eine Befreiungserklärung vorgelegt wird. Beim Rudern auf dem Rhein werden grundsätzlich ganzjährig Schwimmwesen empfohlen!

    Auf dem Rhein und bei Wanderfahrten muss mit Abdeckungen gefahren werden.

    2.3 Der Obmann / die Obfrau ist verantwortlich für die Mannschaft, das Rudergerät, die Einhaltung der Ruderordnung und die Beachtung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung . Bei Hochwasser (Marke II: Pegel Wesel) ist der Ruderbetrieb einzustellen. Dieses gilt auch für sonstige behördlich angeordnete Sperrungen des Rheins, worüber sich Obleute vor Fahrtantritt (amtliche Schifffahrtsnachrichten für den Rhein!) zu erkundigen haben. Der Sportboot­hafen gehört mit zum Rhein!

    Die Mannschaft hat den Anordnungen des Obmanns /der Obfrau unbedingt Folge zu leisten.

    2.4 Rudererlaubnis und Obleutelizenzen erteilen bei ausreichender Qualifikation die Ruderwarte nach Abstimmung mit dem Vorstand.

    3. Gäste

    Gäste sind zum Rudern mit Mitgliedern der RTGW zugelassen , wenn sie Mitglied in einem dem Deutschen Ruderverband angeschlossenen Ruderverein sind.

    Die Teilnahme anderer Gäste bedarf der Zustimmung eines Mitgliedes des Abteilungsvorstandes, eines Ruderwartes oder eines von den Ruderwarten bestellten Vertreters. Gäste rudern auf eigene Gefahr.

    4. Fahrtenbuch

    Zu jeder Ausfahrt müssen entweder im Fahrtenbuch bzw. soweit für den Ruderbetrieb der RTGW eingeführt, im elektronischen Fahrtenbuch (eFa), die für die Ausfahrt relevanten Informationen nach Anleitung vorgenommen werden.

    Das Fahrtenbuch ist eine Urkunde, die im Auftrag der Wasserschutzpolizei geführt wird. Zusätzlich zu den Eintragungen im Feld „Bootsschäden“ muss eine gesonderte „Schadensmeldung“ (siehe Formblatt) an die die Ruderwarte erfolgen.

    5. Ruderkleidung

    Die von der RTGW empfohlene Ruderkleidung (Vereinsfarben:schwarze Hose und offizielles Vereinstrikot, Weste unten schwarz und oben rot) soll bei jeder Ausfahrt getragen werden. Bei offiziellen Ruderveranstaltungen der RTGW (z. B. An- und Abrudern, Regatten etc.) ist sie vorgeschrieben.

    6. Haftung der RTGW

    Für Beschädigungen und Verlust von persönlichen Gegenständen übernimmt die RTGW keine Haftung.

    7. Nutzung der Rudergeräte

    7.1 Grundsätzlich dürfen alle Boote der RTGW entsprechend der jeweilige Lizenz des Obmanns/der Obfrau gerudert werden.

    Ausnahmen:

    • Boote, die durch ein Schild oder sonstige Kenntlichmachung gesperrt sind;

    • Holz- und Rennboote, soweit nicht zum allgemeinen Ruderbetrieb in gesondertem Aushang freigegeben;

    • Boote, die von den Ruderwarten für eine Wanderfahrt reserviert sind.

    Ausnahmegenehmigungen erteilen nur die Ruderwarte/innen sowie die Abteilungsvorstände der Ruderabteilung.

    7.2 Das Rudergerät der RTGW ist durch nach den Maßgaben des Deutschen Ruderverbandes (DRV) eingestellt. Außer der Stemmbrettverstellung und dem Umbau von der Fußsteuerung zum Steuern vom Steuerplatz steuermannsloser Boote darf keine Veränderung an den Booten ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Ruderwarte oder des Abteilungsvorstands vorgenommen werden.

    7.3 Es ist nicht erlaubt, unvollständiges Zubehör aus anderen Booten zu ergänzen oder Teile durch Fremdmaterial auszutauschen.

    Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen pro Boot nur so viele Ruderer I Ruderinnen mitfahren, wie Bootsplätze vorgesehen sind.

    8. Verhalten auf dem Wasser

    8.1 Es ist steht’s darauf zu achten, dass die Mannschaft, das eigene Boot, andere Menschen und Schiffe oder Boote nicht behindert oder gefährdet werden! Das Baden vom Boot aus, sowie der Genuss von Alkohol, Nikotin und anderer Drogen im Boot sind nicht erlaubt.

    8.2 Gegenüber der Berufsschifffahrt ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten.

    9. Einschränkungen des Ruderbetriebes

    9.1 Nachtfahrten sind nicht erlaubt. Es gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (Ausfahrten sind nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang erlaubt). Die Ausfahrt darf, in Abhängigkeit von der Bewölkung, frühestens 30 Minuten vor Sonnenaufgang begonnen werden und muss spätestens 30 Minuten nach Sonnenuntergang beendet sein.

    9.2 Fahrten bei dichtem Nebel oder Gewitter sind nicht erlaubt. Dieses gilt auch,wenn nach den Wetterprognosen mit solchen Wetterbedingungen zu rechnen ist. Begonnene Fahrten sind bei Eintritt solcher Wetterbedingungen sofort abzubrechen.

    9.3 Ab Pegelstand Wesel: 10,60 m (Hochwasser Marke II) ist nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung die Schifffahrt und damit auch der Ruderbetrieb auf dem Rhein und im Sportboothafen einzustellen.

    10. Regeln an Land

    10.1 Sauberkeit und Ordnung sind auf dem Gelände, in der Bootshalle und den Umkleideräumen einzuhalten.

    10.2 Während der Ausfahrt müssen die Bootswagen auf dem Bootshausgelände bzw. am Auesee abgestellt wer­ den und die Hallentore sind lose zu schließen, soweit nicht anderer Bootsbetrieb herrscht.

    10.3 Sofort nach der Ausfahrt sind folgende Arbeiten durchzuführen:

    Nach dem Anlegen ist der Steg so schnell wie möglich frei zu machen, damit andere Boote ungehindert an- und ablegen können.

    Wenn noch kein Transportwagen da ist, müssen die (Wander-)Boote kielunten auf dem Steg abgelegt werden.

    Die Boote und das Zubehör (insbesondere auch die Rollbahnen) sind sorgfältig und gründlich mit etwas Seife und Wasser innen und außen zu reinigen und sorgfältig an den vorgesehenen Plätzen in der Ruderhalle abzulegen.

    Wenn kein weiteres Boot zurück erwartet wird, müssen die Böcke und Bootswagen in die Halle gestellt, der Schlauch aufgerollt und die Hallentore abgeschlossen werden.

    11. Nichtbeachtung der Ruderordnung

    Bei Verstößen gegen die Ruderordnung entscheidet der Abteilungsvorstand gemeinsam mit den Ruderwarten über angemessene Maßnahmen. Betroffene können gegen die Entscheidung Widerspruch beim RTGW-Vorstand einlegen.

    12. Schadensregulierung

    Über die sachgemäße Behandlung und Verwendung des Rudergerätes und der Einrichtungen auf dem Gelände der RTGW wird jede Ruderin und jeder Ruderer während der Ausbildung ausführlich unterwiesen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Rudergeräte oder RTGW-Einrichtungen beschädigt, kann zum Schadenersatz herangezogen werden. Bei größeren Schäden entscheidet der Vorstand über die Höhe der Beteiligung.

    Die beteiligte Mannschaft muss sich über die Regulierung des Schadensersatzes einigen.

    Wesel, 19.10.2015

    Carsten Schwolow

    1. Vorsitzender der RA

    Anhang A: Wanderruderordnung

    1. Wanderfahrten

    Wanderfahrten sind alle Fahrten außerhalb der in Ziffer 1. der Ruderordnung definierten Zone.

    2. Vorschriften für fremde Gewässer

    Die Vorschriften der zuständigen örtlichen Behörden für die befahrenen Gewässer sind hierbei zu beachten. Informationen und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig durch den Fahrtenleiter einzuholen.

    3. Fahrtenleiter I Fahrtenleiterin

    Wanderfahrten müssen durch den Fahrtenleiter / die Fahrtenleiterin (FL) bei den Wanderruderwarten rechtzeitig angemeldet werden.

    4. Regeln für Wanderfahrten

    4.1 In jedem Boot muss sich ein Obmann / eine Obfrau befinden, der / die nach Ermessen des FL eingesetzt wird.

    4.2 Jedes Boot muss grundsätzlich durch einen in Fahrtrichtung blickende/n Steuermann / Steuerfrau gesteuert werden. (Ausnahme Einer/Zweier ohne für C-Lizenz-lnhaber).

    Die Wanderruderwarte können nach Abstimmung mit dem Vorstand ausnahmsweise eine für die jeweilige Wanderfahrt geltende Sondergenehmigung erteilen. Diese Genehmigung gilt nur für die in ihr genannten Personen.

    4.3 Die Nutzung der RTGW-eigenen Fahrzeuge und Bootsanhänger erfordert eine Genehmigung durch die Ruderwarte in Abstimmung mit dem Vorstand.

    4.4 Die Kosten für Zugfahrzeug und Hänger sind in der gesonderten Kostenordnung „Fahrzeug- und Hängernutzung“ geregelt.

    4.5 Vor Antritt der Wanderfahrt ist mit dem Ruder- oder Bootswart ein Übergabeprotokoll auszufüllen (Formular beim Ruderwart oder

    hier

    erhältlich). Nach Rückkehr ist darin durch einen der Boots- oder Ruderwarte die ordnungsgemäße Rückgabe von Fahrzeugen, Booten und Zubehör zu bestätigen.

    4.6 Während der Wanderfahrt sind die Boote bei Landgängen und über Nacht sicher zu lagern. Der FL ist dafür verantwortlich, dass Schäden bei der Lagerung und durch Vandalismus oder Diebstahl vermieden werden.

    5. Jugendwanderfahrten

    Für Jugendwanderfahrten gelten zusätzlich folgende Regeln:

    5.1 Für mehrtägige Fahrten mit Übernachtung und für Fahrten mit mehr als 15 km Entfernung vom Bootshaus der RTGW bedürfen Jugendliche unter 18 Jahren der vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung eines /einer Erziehungsberechtigten (Vordruck beim Jugendwart erhältlich).

    5.2 Bei Fahrten mit Übernachtung benutzen männliche und weibliche Fahrtteilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, getrennte Übernachtungsbereiche.

    5.3 Jugendwanderfahrten darf nur leiten, wer als Fahrtenleiter/in (vgl. 3) genehmigt und besonders für die Anleitung Jugendlicher geeignet ist. Entscheidungen hierüber trifft der Abteilungsvorstand mit den Ruderwarten und dem Jugendwart. Darüber hinaus muss bei jeder Jugendwanderfahrt ein stellvertretender FL mitfahren.

    5.4 Die Termine für Jugendwanderfahrten und deren FL sollen frühzeitig zu Saisonbeginn von dem Jugendwart, den Übungsleitern und den Jugendfahrtenleitern in Absprache mit dem Wanderruderwart festgelegt werden. Der Jugendwart meldet die Fahrt beim Wanderruderwart an. Spätere Änderungen werden in gleicher Runde besprochen.

    In Problemfällen entscheidet der Abteilungsvorstand nach Anhörung der Beteiligten.

    5.5 Bedingungen für offizielle Jugendwanderfahrten:

    Diese Wanderfahrten müssen öffentlich am „schwarzen Brett“ der RTGW ausgeschrieben werden. Die Anmeldefrist muss so rechtzeitig vor Antritt der Fahrt beginnen, dass alle Jugendlichen eine Chance haben, sich eintragen zu können. Der / die Jugendfahrtenleiter/in informiert mit der Ausschreibung die Teilnehmer über die voraussichtlichen Kosten. Ein Kostenvoranschlag ist außerdem, spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt, dem 2. Vorsitzenden vorzulegen.

    Jugendfahrtenleiter dürfen einzelne Jugendliche nur bei sachlicher Begründung und nach Abstimmung mit den Übungsleitern und den Ruderwarten ausschließen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der 2. Vorsitzende Sport.

    Wesel, 19.10.2015

    Carsten Schwolow

    1. Vorsitzender der RA

    Anhang B: Rennrudern

    1. Allgemeines

    Für die Benutzung der Rennboote im Sportboothafen Wesel sowie dem Auesee gelten folgende Regeln.

    2. Rudererlaubnis und Lizenzen

    Die bootsbezogene Ruderer- und Steuererlaubnis für das Rennrudern erteilen bei ausreichender Qualifikation der Abteilungsvorstand, die Ruderwarte oder der Trainer für den Bereich Rennrudern.

    Voraussetzung für die Rudererlaubnis ist der Nachweis des korrekten Umganges mit Rennbootmaterial und die Kenntnis der speziellen Ruderverhältnisse mit Rennbooten und auf dem Auesee.

    3. Fahrtenbuch
    Die Ausfahrten, einschließlich der Hinweise auf Schäden am Bootsmaterial, sind umgehend ins Fahrtenbuch bzw. ins „eFa“ einzutragen.

    4. Verhalten auf dem Wasser

    Es ist die am Zugang zum Auesee ausgeschilderte Nutzungsordnung einzuhalten. Jeder Steuermann / Obmann hat sich über die aktuellen Regelungen vor Ort zu informieren.

    7. Einschränkungen des Ruderbetriebes

    Die Ruderzeiten hängen am Zugang zum Auesee aus und müssen beachtet werden.

    8. Regeln an Land

    Die Bootswagen müssen von der letzten Mannschaft wieder in die Halle gefahren werden. Grundsätzlich sind die Boote nach der Ausfahrt zu reinigen. Welche Rennboote nicht mit Bootswagen transportiert oder nur zum Auesee getragen werden dürfen, ist in der Bootshalle ausgehängt.

    Wesel, 19.10.2015

    Carsten Schwolow

    1. Vorsitzender der RA

    Anhang C: Lizenzen der RTGW Steuer- und Obleute-Lizenzen

    Allgemeine Rudererlaubnis (AR)

    Die Allgemeine Rudererlaubnis wird nach erfolgreicher Teilnahme an der Anfängerausbildung der RTGW erteilt und berechtigt zur Teilnahme am allgemeinen Ruderbetrieb der Ruderabteilung, insbesondere zu den allgemeinen Ruderterminen und außerhalb dieser unter Aufsicht von Obleuten mit nachstehenden Lizenzen.

    Steuer-Lizenz A:

    Steuern eines Bootes auf dem Rhein vom Steuersitz unter Aufsicht eines Obmanns / einer Obfrau mit mindestens der Obleute-Lizenz B 1.

    Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 16 Jahren, eine erfolgreiche Ruderausbildung durch die Ausbilder/innen der RTGW, Rheinerfahrung und die Teilnahme am Theorielehrgang.

    Die Steuer-Lizenz A berechtigt auch zum Führen von Booten mit in Fahrtrichtung blickenden Steuermann / blicken­ der Steuerfrau als verantwortlichem Obmann / verantwortlicher Obfrau auf dem Auesee.

    Die alleinige Verantwortung und Weisungsbefugnis für das Boot hat der Obmann / die Obfrau.

    Steuerlizenz A*:

    Wie Lizenz A; jedoch nur auf dem Auesee zusätzlich mit für den allgemeinen Ruderbetrieb freigegebenen – auch steuermannslosen – Booten als Obmann / Obfrau.

    Obleute-Lizenz B 1

    Führen eines Bootes auf dem Rhein oder dem Auesee mit in Fahrtrichtung blickenden Steuermann / blickender Steuerfrau als verantwortlichem Obmann / verantwortlicher Obfrau. Er / sie darf einen Ruderer / eine Ruderin mit der Steuer-Lizenz A steuern lassen, behält aber die Verantwortung für Boot und Mannschaft. Mindestalter: 16 Jahre.

    Obleute-Lizenz B 2

    Alleiniges Führen eines fußgesteuerten bzw. ungesteuerten Bootes vom Bugplatz aus auf dem Rhein. Mindestalter: 18 Jahre.

    <strong> Obleute-Lizenz C</strong>

    Führen aller Boote einschließlich Gig-Achter auf dem Rhein und dem Auesee. Er / sie darf einen Ruderer / eine Ruderin ohne Lizenz – auch in fußgesteuerten oder ungesteuerten Booten – steuern lassen, behält aber die Verantwortung für Boot und Mannschaft. Besondere Qualifikation und Bereitschaft zum Anleiten und Führen einer Mannschaft muss vorliegen. Mindestalter: 18 Jahre.

    An.miukuagen:

    Die Lizenzen A, B 1, B 2 und C gelten für das Befahren des Rheins und des Auesees (vgl. Ziffer 1 der Ruderordnung). Sie gelten nicht für Obleute/Steuerleute im Trainingsbetrieb oder bei Regatten und für Fahrten auf fremden Gewässern. Hier wird nach den in der Ruderordnung festgelegten Kriterien durch die verantwortlichen Vorstands­mitglieder bzw. Ruderwarte oder Trainer die Verantwortung qualifizierten Obleuten übertragen.

    Lizenz RTGW-Bus (RB)

    Erlaubnis, den RTGW-Bus ohne Hänger fahren zu dürfen. Mindestalter 23 Jahre, Führerschein Klasse B seit mindestens einem Jahr und entsprechende Fahrpraxis. Wünschenswert ist eine Einweisung in die Besonderheiten des Busfahrens durch eine/n RTGW-Verantwortliche/n.

    Lizenz Bootsanhänger (H)

    Erlaubnis, RTGW-Bootsanhänger schleppen zu dürfen (mit eigenem oder RTGW-Fahrzeug). Anforderungen wie bei Lizenz RB, jedoch mit entsprechendem amtlichem Führerschein für den Hänger (BE) [entfällt bei der alten Führerscheinklasse „3″). Vor einer Rudertour muss das Fahren mit dem Hänger geübt worden sein, und zwar unter Anleitung eines/einer erfahrenen RTGW-Verantwortlichen!

  • Obmannordnung 2020

    Obmannordnung der Ruderabteilung der RTG Wesel
    Gültig ab dem 02.03.2020

    Vorwort

    Eine eindeutige Regelung am Bootshaus und auf dem Wasser ist unumgänglich, um Ruderern die nötige Sicherheit zu geben und Boote möglichst materialschonend behandeln zu können. Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt sein. Mit Schulung und Wissen werden Unfälle und Schäden vermieden. Außerdem ist es unumgänglich, Erfahrung weiterzugeben, damit Anfänger künftig selbstverantwortlich handeln können.

    Wir müssen den Kreis derer, die am Bootshaus Verantwortung tragen können erhöhen, auch um diejenigen zu entlasten, die vor Ort den Ruderbetrieb z.Zt. leiten und aufrechterhalten. Das gilt vor allem auf dem Rhein mit seinen in jeder Hinsicht anspruchsvollen, wechselnden Bedingungen und potenziellen Gefahren. Da zählt neben theoretischem Wissen vor allem die Erfahrung und das Abschätzen von Leistungen Einzelner, um Bootsbesatzungen so zusammenstellen zu können, dass jede Mannschaft möglichst sicher die gewollte Strecke bewältigen kann. Daher ist das Einführen der Obmannordnung wichtig und sollte offiziell auch angewendet und in der Bootshalle ausgehängt werden, einschließlich einer aktuellen Aufstellung der Obleute.

    Es gibt Kinder und Jugendliche, die sich überwiegend in Rennbooten bewegen, Jugendliche, die nahezu volljährig sind und bereits viel Erfahrung gesammelt haben, sowie Erwachsene in verschiedenen Altersklassen und mit unterschiedlichen Ruderkenntnissen. Mit folgender Staffellösung sollen unterschiedliche Reviere und Bootsgattungen berücksichtigt und abgedeckt werden, einschließlich der Verantwortlichkeiten bei Regatten und Wanderfahrten. Die Idee ist, Verantwortung zu teilen, um nach und nach möglichst viele Mitglieder einzubinden. Es soll die Chance zu freiem Training und ebenso zum Voranbringen der eigenen Ausbildung gegeben werden, soweit gewünscht.

    „Geprüft“ werden sollte generell, ob jemand geeignet ist, denn nur allein die nötige Praxis bedeutet nicht, dass jemand zum Obmann befähigt ist. Der Obmann trägt schließlich die Verantwortung nicht nur für sich, sondern für die gesamte Mannschafft und das Material. Er muss in der Lage sein, alle einflussnehmenden Bedingungen, die Fähigkeiten Einzelner richtig einzuschätzen, um Mannschaft und Boot sicher führend begleiten zu können.

    Allgemeines
    Grundsätzlich behält der Abteilungsvorstand sich letztendliche Entscheidungen zur Befähigung als Obmann vor. Ob eine Person generell geeignet ist, hängt nicht allein von den einzelnen Bedingungen und bestandenen Prüfungen ab. Der künftige Obmann muss in der Lage sein, Gefahren einzuschätzen sowie sich der Erfahrung der Mannschaftsmitglieder bewusst sein und entsprechend handeln. In Ausnahmefällen hat der Vorstand der RA die Möglichkeit, nach eingehender Prüfung des Einzelfalls, die Obmannbefähigung auch abweichend von den formulierten Vorgaben auszusprechen, diese trotz Vorliegen der formulierten Voraussetzungen zu verweigern oder diese zurückzuziehen.
    Die ernannten Obleute sind der vom Abteilungsvorstand herausgegebenen Obleuteliste zu entnehmen, welche in der Bootshalle ausgehängt ist.

    Obmannklassen und deren Voraussetzungen

    Ruderfertigkeit (gilt für jedermann, der selbstständig rudern möchte)

    Befugnis: Die Ruderfertigkeit ermöglicht das unbeaufsichtigte Rudern auf Auesee und Sporthafen, alleine oder mit anderen Ruderern, welchen die Ruderfertigkeit erteilt wurde. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt, dass sich immer mindestens eine weitere Ruderin / ein weiterer Ruderer auf dem Wasser in Sichtweite befinden muss.

    Voraussetzungen

    • Ab Juniorinnen/Junioren A (ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Ruderin / der Ruderer 17 Jahre alt wird). Bei unter 18-jahrigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig
    • 1 Jahr Rudererfahrung
    • Km-Leistung: Mindestens 200 km Rudererfahrung, davon mindestens 50 km im Winter (also zwischen Abrudern und Anrudern)
    • Hat an theoretischen und praktischen Unterweisungen teilgenommen
    • Beherrscht die Bootskunde, den sachgemäßen Umgang mit Booten und das An- und Ablegen.

    Die Ruderfertigkeit wird durch den Vorstand erteilt.

    Obmann B

    Befugnis: Die Verleihung des Obmann B erlaubt das unbeaufsichtigte Rudern, sowie das Führen einer Mannschaft mit unerfahrenen Ruderern auf dem Sporthafen oder allgemein auf gestauten oder stehenden Gewässern.

    Voraussetzungen

    • Voraussetzung zur Ruderfertigkeit sind erfüllt
    • Km-Leistung: Mindestens 1000 km Rudererfahrung, davon mind. 100 km im Winter (also zwischen Abrudern und Anrudern)
    • Sicherheitslehrgang Wasser (Seemannschaft)
    • Rettungsschein RTG

    Ablegen der Prüfung:
    Praktisch: Bootseinteilung / Zusammenstellung von Mannschaften, Tragen und Ablegen der Boote, An- und Ablegen
    Theorie: Bootskunde, Einschätzung von Gefahrensituationen auf dem Wasser

    Obmann A1 („Rheinobmann“)

    Befugnis: Führen von Booten auf allen Binnengewässern sowie das Anlernen anderer für das Führen und Steuern von Booten auf allen Binnengewässern.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Voraussetzung zum Obmann B sind erfüllt
    • Km-Leistung: Mindestens 1500km Ruder- und Steuererfahrung auf dem Rhein.
    • Teilnahme an mindestens einer Wanderfahrt
    • Kenntnis über die Theorie zum Thema „Staustufen überwinden“ (Schleusen, Bootsgassen, Umtragen)
    • Bei weniger als 100 km auf dem Rhein innerhalb von 4 Jahren ist die Befähigung zum Obmann A1 auf Basis der Beurteilung eines anderen Obmanns A1 durch den Vorstand freizugeben.

    Ablegen der Prüfung:
    Praxis: Einteilung von Mannschaften für anspruchsvolle Gewässer, Prüfungsfahrt auf dem Rhein mit Ruder- und Steueranteil
    Theorie: Verkehrsvorschriften, Schifffahrtszeichen und Schallsignale nach BinSchStrO, Sicherheitsausrüstung, Gewässerkunde, Gefahren auf dem Rhein, Steuermannsprüfung Rhein, Sicherheitslehrgang Wasser, Mannschaftsrettung nach Kenterung

    Obmann A2 (Obmann mit Fahrtenleitung, ohne Rhein)

    Befugnis: Nimmt Mannschaftseinteilungen und Fahrtvorbereitungen vor, und ist berechtigt, Fahrten in Form von Trainingslagern, Regatten oder Wanderfahrten auf gestauten oder stehenden Gewässern durchzuführen.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Voraussetzung zum Obmann B sind erfüllt
    • Teilnahme an mindestens 5 Ruderveranstaltungen (Regatten, Wanderfahrten, Trainingslager), davon mindestens eine in Verantwortung unter Aufsicht bzw. stellvertretender Verantwortung
    • Wasserrettung geübt (Person in Motorboot bergen oder Mannschaftsrettung nach Kenterung)
    • Kenntnis über die Theorie zum Thema „Staustufen überwinden“ (Schleusen, Bootsgassen, Umtragen)
    • Theorie zu Verkehrsvorschriften, Schifffahrtszeichen, Schallsignalen
    • Theorie zu Sicherheitsausrüstung

    Ablegen der Prüfung:
    Einteilen von Mannschaften für Ruderveranstaltungen, Verladen von Bootsmaterial auf den Transportanhänger