Rudern ist möglich

Seit 15. Mai gelten die neuen Coronaschutzverordnungen.

Der Kreis Wesel liegt zur Zeit stabil bei einer Inzidenz von 50-100. Damit ist Sport ohne Mindestabstand auf Sportanlagen unter freiem Himmel in folgenden Gruppengrößen wieder möglich:
  • beliebig viele Personen aus einem Hausstand + 1 Person aus einem anderen Hausstand + beliebig viele Kinder bis 14 Jahren aus beiden Hausständen
  • bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten + beliebig viele Kinder unter 14 Jahren aus beiden Hausständen
  • Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt und können dazukommen
  • Bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren zzgl. 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
  • Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand
  • Kinder unter 14 Jahren = bis zum 15. Geburtstag
Die Regelung in § 9 Abs.1 Satz 3 Coronaschutzverordnung NRW, für Sport unter freiem Himmel in Gruppengröße bis zu 20 Personen ohne Altersbeschränkung lässt sich nicht auf das Rudern anwenden, da ein dauerhafter Mindestabstand von 5 Metern zwischen den einzelnen Personen nicht machbar ist.

Das könnte die Praxis so aussehen:

Vierer mit Steuermann 
• 3 Personen aus einem Hausstand + 2 Personen aus einem anderen Hausstand 
• 2 Personen aus einem Hausstand + 1 Personen aus einen anderen Hausstand + 2 Geimpfte / Genesene
• usw
Dreier ohne Steuermann / Zweier mit Steuermann
• 2 Person aus unterschiedlichen Hausständen + 1 Geimpfter / Genesener 
• 2 Personen aus einem Hausstand + 1 Person aus einem anderen Hausstand
• 3 Geimpfte / Genesene
• usw
Zweier ohne Steuermann
• 2 Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten
• usw
So ließe sich theoretisch auch ein Achter zusammensetzen, wenn genügend vollständig Geimpfte und/oder Genesene zusammenkämen.

Benutzung Bootshaus:

Die Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen, lediglich die Toiletten sind zur Benutzung freigegeben. 
Wir bitten alle Ruderer folgende Hygieneregeln zu beachten:
• Rudert möglich mit Terminabsprache, um unnötige Menschenansammlungen auf Bootsplatz, Halle und Steg zu vermeiden
• Haltet weiterhin die Mindestabstände ein
• Tragt vom Eintreffen am Bootshaus bis zum Abfahren bitte eine Maske. Diese darf im Boot abgesetzt werden
• Wascht vor allem die Griffe der Skulls nach dem Rudern sorgsam ab
• Bitte kommt bereits umgezogen zum Bootshaus

Vollständig Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei BiontechModerna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.

Genesene:
Nachweis über ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener.

Weiterhin bitten wir um vorherige Anmeldungen.

Das Rudern ohne Einschränkung wird erst wieder möglich sein, wenn der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt.

Der Vorstand