2G (+)

ab Dienstatg, 28.12.2021, gilt eine neue Corona Schutzverordnung in NRW.

Bei Sport im Freien gilt die 2G-Regel, bei Sport in Innenräumen (zum Beispiel Ergometertraining) die 2G+-Regel.

Als Test gilt nur ein offizieller Antigen-Schnelltest, der höchsten 24 Stundenm als sein darf.
Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Allerdings nicht in der Zeit vom 27.12.-09.01..

CoronaSchV